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08.04.2020

50. Waiblinger Stadtlauf vorerst abgesagt

Der Waiblinger Stadtlauf kann am 17. Mai 2020 leider nicht stattfinden - ein Ersatztermin, voraussichtlich im Oktober 2020, wird derzeit gesucht / Infos zu weiteren Veranstaltungen der Abteilung

© CDC

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Die Stadt Waiblingen ist Veranstalter des Waiblinger Stadtlaufs, welcher in Kooperation mit der Abteilung Leichtathletik normalerweise jedes Jahr im Mai oder Juni ausgerichtet wird. Die 50. Ausgabe hätte am 17. Mai 2020 stattfinden sollen, dieser Termin kann aufgrund der aktuellen Lage selbstverständlich nicht gehalten werden. Möglicherweise wird der 50. Stadtlauf im Oktober 2020 nachgeholt. Aktuell wird nach einem Ersatztermin gesucht.

 

Das Waiblinger Leichtathletik Meeting am 18. Juli 2020 findet nach derzeitigem Stand, vorbehaltlich der weiteren Lageentwicklung, statt. Wir behalten uns jedoch eine kurzfristige Absage vor. Die Gesundheit der Sportler, Trainer, Kampfrichter und Zuschauer steht selbstverständlich an oberster Stelle. Derzeit werden Maßnahmen geprüft, die dazu beitragen können, auch nach der überstandenen Krise die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten (z. B. Entzerrung des Zeitplans etc.).

 

Der Waiblinger Firmenlauf am 23. September 2020 wird vom Württembergischen Leichtathletik Verband (WLV) in Kooperation mit der Leichtathletik Abteilung des VfL Waiblingen und der Stadt Waiblingen veranstaltet. Der WLV hat bisher noch keine Absage für den Firmenlauf in Waiblingen bekannt gegeben. Durch die späte Terminierung im September ist eine  Absage, vorbehaltlich der weiteren Lageentwicklung, eher unwarscheinlich.

 

Rechtliche Lage:

Laut der am 16. März veröffentlichten Rechtsverortung dürfen Sportveranstaltungen in Baden-Württemberg aktuell bis zum 15. Juni nicht veranstaltet werden. Gemäß §3 Absatz 1 der Verordnung sind Veranstaltungen ab 100 Personen untersagt. Hintergrund sind die „sich zuspitzende Lage und stark steigende Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg“, so heißt es in der Anordnung, die hier im Wortlaut nachzulesen ist.

 

Der Vorstand des Württembergischen Leichtathletik Verbands (WLV) hat den Beschluss gefasst, zunächst befristet bis zum Außerkrafttreten der Verordnung (derzeit 15. Juni 2020), sämtliche Veranstaltungen des WLV auszusetzen (HIER).

 

 



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